Mieterauszug: Vermieter darf Eigentum nicht entsorgen
Ein oft auftretendes Szenario – Der Mieter hat die Wohnung verlassen, jedoch sind noch zahlreiche Möbel und andere Gegenstände darin verblieben…
Mieter-Eigentum nach Auszug: Nicht einfach entfernen
Inhaltsverzeichnis:
- Mieterpflichten beim Auszug und Räumung in der Schweiz
- Vermieter-Sorgfaltspflicht im schweizerischen Recht
- Nutzungsentschädigung in der Schweiz: Vermieters Rechte
- Räumung nach Mieterauszug: Abmahnung vom Vermieter
- Räumungskosten in der Schweiz: Mieters oder Vermieters Verantwortung?
- Professionelle 2-Zimmer-Wohnungsräumung in der Schweiz: Kostenüberblick
- Fazit
- FAQ
Mieterpflichten beim Auszug und Räumung in der Schweiz
Es obliegt dem Mieter, die gemietete Wohnung zu räumen. Dennoch sollte der Vermieter nicht überhastet sämtliche verbleibenden Gegenstände in der Wohnung beseitigen. Sollte der Vermieter das Eigentum des ehemaligen Mieters beschädigen oder entsorgen, könnte er in bestimmten Fällen rechtlich haftbar gemacht werden und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein.
Nach Abschluss des Mietverhältnisses hat der Mieter die Verantwortung, die Wohnung zu räumen und sie grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Mietbeginn befand. Dies schliesst selbstverständlich auch die Entfernung sämtlicher vom Mieter eingebrachten Gegenstände aus der Wohnung ein.
Diese Regel gilt auch für Einrichtungen wie eine Einbauküche. Wenn der Mieter die Einbauküche vom Vormieter erworben hat, muss er diese beim Auszug entfernen. Hat jedoch der Vormieter seine Küche einfach in der Wohnung zurückgelassen, ohne sie dem Mieter zu verkaufen, besteht für den Mieter keine Verpflichtung zur Entfernung.
Der Mieter muss sämtliche Räume und Flächen räumen, die ihm während der Mietdauer zur Verfügung standen. Dies schliesst auch den Keller und die Garage mit ein. Darüber hinaus müssen alle Gegenstände von gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Fahrradstellplätzen entfernt werden.
Vermieter-Sorgfaltspflicht im schweizerischen Recht
Im schweizerischen Recht obliegt dem Vermieter ebenfalls eine Sorgfaltspflicht Nach dem Auszug des Mieters ist es dem Vermieter untersagt, einfach so verbliebene Gegenstände in der Wohnung oder in Nebenräumen zu entsorgen. Gemäss den schweizerischen Vorschriften ist er in der Regel dazu verpflichtet, diese Gegenstände aufzubewahren.
Die Dauer der Aufbewahrung hängt von der Menge und dem Wert der zurückgelassenen Gegenstände ab und beträgt normalerweise etwa zwei Monate. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollte der Vermieter in dieser Zeit den Mieter zur zeitnahen Abholung seiner Sachen auffordern und gleichzeitig die Entfernung der Gegenstände ankündigen, wobei er deren Wert schätzt. Wenn die Wohnung aufgrund von Mieterbesitz noch teilweise nicht weitervermietet werden kann, könnte der Vermieter von seinem ehemaligen Mieter eine Nutzungsentschädigung verlangen.
«Sachen ohne Eigentümer» müssen jedoch nicht aufbewahrt werden, wie im Schweizer Zivilgesetzbuch, Artikel 721, festgelegt. Als «Sachen ohne Eigentümer» gelten Gegenstände, wenn der Eigentümer den Besitz an ihnen aufgegeben hat. Dies trifft normalerweise auf wertloses Gerümpel, Abfall oder Müll zu, den der Vermieter auf Kosten des Mieters entsorgen kann. Dennoch ist Vorsicht geboten, insbesondere im Fall von Kunstgegenständen. Nicht alles, was auf den ersten Blick wie Abfall aussieht, erweist sich tatsächlich als wertlos. Was auf den ersten Blick als wertlos und kitschig erscheint, könnte sich später als wertvolles Kunstwerk herausstellen.
Nutzungsentschädigung in der Schweiz: Vermieters Rechte
Eine geläufige Situation betrifft Mieter, die ihre Einbauküche in der Wohnung hinterlassen, mit dem Ziel, sie dem Nachmieter zu verkaufen. Falls der Mieter die Einbauküche aus diesem Grund in der Wohnung belässt, ist es notwendig, vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Sollte er dies versäumen und dadurch die Vermietung der Wohnung durch den Vermieter erschweren, hat der Vermieter gemäss schweizerischem Mietrecht den Anspruch, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen.
Gemäss Artikel 271 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) kann der Vermieter, wenn der Mieter die Mietwohnung nach Ablauf des Mietvertrags nicht räumt, als Entschädigung für die Zeit der Nicht-Räumung die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen in Rechnung stellen.
Die Möglichkeit, zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
Falls der Mieter nur wenige Gegenstände zurückgelassen hat, kann der Vermieter gemäss schweizerischem Recht keine Ansprüche gemäss Artikel 271 OR erheben. Dennoch obliegt es dem Vermieter, diese Gegenstände für eine angemessene Zeitspanne aufzubewahren, sodass der Mieter sie noch abholen kann. Leider ist die genaue Definition einer «angemessenen Zeitspanne» nicht festgelegt und hängt von den jeweiligen Umständen ab, was von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden kann. In der Regel sollten die Gegenstände jedoch für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten aufbewahrt werden.
Räumung nach Mieterauszug: Abmahnung vom Vermieter
Sofern der Mieter nach seinem Auszug wertloses Gerümpel, Abfall oder Müll in der Wohnung hinterlässt, besitzt der Vermieter das Anrecht, diese unerwünschten Gegenstände auf Kosten des Mieters zu beseitigen.
Sollte der Vermieter eigenständig Schritte unternehmen, kann dies nachteilige Auswirkungen für ihn haben. Um die Wohnung erfolgreich zu räumen, muss der Vermieter zunächst den ehemaligen Mieter in einer Abmahnung auffordern, die Wohnung vollständig zu räumen. Dies erfordert im Falle eines rechtlichen Konflikts auch den Nachweis, dass die Abmahnung dem Mieter zugestellt wurde, etwa durch Einschreiben oder die Zustellung per Boten, um Zeugen zu haben.
In der Abmahnung sollte der Vermieter den Mieter unter Beachtung einer angemessenen Frist dazu auffordern, seine frühere Mietwohnung zu räumen. Eine Formulierung, die im Streitfall oft weniger umstritten ist, wäre eine Frist von 14 Tagen mit einem klaren Datum, begleitet von der Mitteilung, dass die Wohnung nach Ablauf der Frist auf Kosten des Mieters geräumt wird.
Räumungskosten in der Schweiz: Mieters oder Vermieters Verantwortung?
Die Nennung der Vertreibung mit Kosten für den Pächter hat auch in der Schweiz erhebliche Bedeutung. Anfangs ist der frühere Mietpartei bloss dazu verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Lediglich durch eine Mitteilung seitens des Vermieters und die Bereitstellung einer angemessenen Spanne kann die Übertragung der Räumung auf den Pächter ermöglicht werden, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums.
Es ist relevant zu beachten, dass eine Ermahnung und das Abfliessen der Frist den Vermieter nicht von seiner Pflicht entheben, Dinge zu behalten, ausser es handelt sich um verwaiste oder wertlose Gegenstände gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (Artikel 721). Für den Fall, dass der Vermieter die Utensilien des ehemaligen Mietenden ohne rechtmässige Grundlage beseitigt, kann der Pächter Ersatzforderungen stellen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn das Eigentum des Mietenden nach der Entfernung aus den vorher vermieteten Räumlichkeiten beschädigt, demoliert oder gestohlen wird.
Professionelle 2-Zimmer-Wohnungsräumung in der Schweiz: Kostenüberblick
Die Preise für das professionelle Leeren einer 2-Zimmer-Wohnung in der Schweiz können erheblich differieren und sind abhängig von diversen Kriterien, darunter die Menge des abzuführenden Materials, der Zustand der Wohnung und die geografische Lage.
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit geschätzten Aufwendungen für die Räumung einer 2-Zimmer-Wohnung in der Schweiz:
Faktor | Durchschnittliche Kosten (CHF) | Anzahl der Arbeiter | Dauer der Räumung | Benötigte Containergrösse |
Menge des zu entsorgenden Materials | 1.500 – 3.000 | 2 – 4 | 1 – 2 Tage | Je nach Menge und Art des Sperrmülls |
Zustand der Wohnung | 500 – 1.500 | N/A | N/A | N/A |
Standort (Stadt/Land) | 500 – 1.000 | N/A | N/A | N/A |
Gesamtkosten | 2.500 – 5.500 |
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies lediglich grobe Schätzungen sind, und die exakten Ausgaben können je nach individuellen Gegebenheiten variieren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen fachmännischen Räumungsfirmen einzuholen und die genaue Bandbreite der erforderlichen Arbeiten zu besprechen, um eine präzise Kostenkalkulation zu erhalten.
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Fazit:
Zum Abschluss sollten Vermieter in der Schweiz nach dem Auszug ihrer Mieter umsichtig handeln, wenn es um die Räumung von Wohnungen geht. Das Aussprechen einer Verwarnung und die Festlegung einer angemessenen Zeitspanne sind entscheidende Schritte, um die Räumungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Nichtsdestotrotz bleibt der Vermieter dazu verpflichtet, Gegenstände aufzubewahren, es sei denn, sie gelten als verlassene oder wertlose Gegenstände. Eine nicht autorisierte Entsorgung kann zu Schadenersatzforderungen führen, insbesondere wenn Mieterbesitz beschädigt oder entwendet wird. Dieser Prozess erfordert eine klare rechtliche Vorgehensweise und gewissenhafte Verwaltung seitens des Vermieters.
FAQ:
Was versteht man unter einer Messi-Wohnung?
Eine Messi-Wohnung ist eine Wohnstätte, die aufgrund exzessiven Ansammelns von Gegenständen oder Müll durch den Bewohner stark überfüllt und chaotisch ist. Diese Bedingungen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und erfordern eine professionelle Reinigung.
Wie erfolgt die Reinigung einer Messi-Wohnung?
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Wie werden die entfernten Gegenstände behandelt?
Die Entsorgung der entfernten Gegenstände aus einer Messi-Wohnung erfolgt gemäss den örtlichen Vorschriften und Gesetzen zur Abfallentsorgung. Wertlose Gegenstände und Müll werden sachgemäss entsorgt, während wertvolle oder sentimentale Gegenstände, sofern vorhanden, nach Möglichkeit an die Familie oder den Bewohner zurückgegeben werden. Die Entsorgung erfolgt sicher und umweltfreundlich.
Welche Dienstleistungen bietet Räumungsfuchs an?
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