Mietnomaden: So klappt die Räumung

Räumungsbescheid im Briefkasten

Mietnomaden: So klappt die Räumung

Stellen Sie sich vor: Die Miete bleibt aus, der Briefkasten quillt über, niemand reagiert – und irgendwann steht die Tür sperrangelweit offen. Die Wohnung verwahrlost, Möbel…

Zeit für die Dachbodenräumung!

Stellen Sie sich vor: Die Miete bleibt aus, der Briefkasten quillt über, niemand reagiert – und irgendwann steht die Tür sperrangelweit offen. Die Wohnung verwahrlost, Möbel durcheinander, der Mieter spurlos verschwunden. Was bleibt, ist ein finanzieller Schaden, ein Berg voller Fragen – und jede Menge Unsicherheit. Solche Szenarien sind leider keine Ausnahme. Immer mehr Vermieter sehen sich mit zahlungsunwilligen Mietern, Zwangsräumungen oder gar Mietnomaden konfrontiert – einem Phänomen, das nicht nur Ärger bereitet, sondern auch rechtlich und organisatorisch zur echten Herausforderung werden kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Mietnomaden genau sind, welche Rechte und Pflichten Sie als Vermieter haben, wie eine Zwangsräumung in der Schweiz abläuft – und wie Sie sich bestmöglich schützen können. Klar, verständlich und ohne Fachchinesisch. Denn wenn’s ernst wird, zählt eines besonders: zu wissen, was zu tun ist – und an wen man sich wenden kann.

Was sind Mietnomaden überhaupt?

Mietnomaden sind Personen, die Wohnungen oder Häuser mieten, ohne die Absicht zu haben, langfristig Miete zu zahlen. Sie ziehen oft mehrfach um, hinterlassen offene Rechnungen und meist eine verwahrloste Wohnung. Diese Mieter nutzen Lücken im Mietrecht oder zögern Verfahren gezielt hinaus, um möglichst lange mietfrei zu wohnen.

Typisch für Mietnomaden:

  • Zahlungsausfälle ab dem ersten oder zweiten Monat
  • Keine Reaktion auf Mahnungen
  • Kein Weiterleiten von Post
  • Plötzlicher Auszug – oft ohne Rückgabe der Wohnung

Rechtlicher Rahmen – Was darfst du als Vermieter tun?

Herkömmlicher Mietvertrag
Herkömmlicher Mietvertrag

In der Schweiz ist das Mietrecht im Obligationenrecht (OR, Art. 253–273c) geregelt. Bei ausbleibender Mietzahlung gilt folgendes Vorgehen:

Schritt-für-Schritt:

1. Zahlungserinnerung oder Mahnung schicken
Informiere den Mieter schriftlich über die ausstehende Miete. Oft reicht eine einfache Zahlungserinnerung aus, um Missverständnisse zu klären.

2. Formelle Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung gemäss OR Art. 257d

  • Schriftlich, eingeschrieben
  • Frist: mindestens 30 Tage für Wohnräume
  • Hinweis: „Wenn die Zahlung bis dahin nicht erfolgt, kündigen wir das Mietverhältnis fristlos.“

3. Fristlose Kündigung nach Ablauf der Frist
Kommt keine Zahlung, kannst du fristlos kündigen. Auch das muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

4. Betreibungsverfahren einleiten
Du kannst über das zuständige Betreibungsamt am Wohnort des Mieters die Betreibung einleiten. Dafür musst du:

  • ein Betreibungsbegehren ausfüllen (Formular bekommst du beim Betreibungsamt oder online)
  • die ausstehende Forderung eintragen
  • eine kleine Gebühr bezahlen (wird dem Schuldner belastet)

Alte Möbel loswerden? Hier klicken:
https://raeumungsfuchs.ch/moebel-entsorgung/

Zwangsräumung in der Schweiz – der Ablauf im Detail

Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, bleibt dir nur die Zwangsräumung. Und die läuft so ab:

1. Räumungsklage beim Mietgericht einreichen

Du musst beim zuständigen Gericht eine Räumungsklage einreichen. Zuständig ist das Mietgericht oder die Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft. Du brauchst:

  • das Kündigungsschreiben
  • Zustellnachweis
  • Mahnungen & Mietvertrag

2. Gericht entscheidet – und stellt einen Räumungsbefehl aus

Wenn das Gericht deiner Klage stattgibt, erhältst du einen Räumungsentscheid. Dieser Entscheid berechtigt dich, eine Zwangsräumung durchführen zu lassen.

3. Vollstreckung durch das Betreibungsamt

Mit dem Räumungsentscheid gehst du wieder zum Betreibungsamt. Das Amt organisiert die Räumung:

  • Termin wird angesetzt
  • Der Mieter wird schriftlich informiert
  • Bei Widerstand erfolgt die Räumung mit Unterstützung der Polizei

4. Durchführung der Räumung

Am Tag der Räumung wird die Wohnung durch die Behörden geöffnet, der Mieter entfernt (sofern noch anwesend) und du erhältst den Besitz an der Wohnung zurück.

Tipp: Beauftrage im Vorfeld einen professionellen Räumungsdienst, der direkt im Anschluss das Inventar erfasst, entsorgt oder einlagert und die Wohnung besenrein übergibt.

Was passiert mit dem Hausrat des Mieters?

Gemäss Schweizer Recht darf das Eigentum des Mieters nicht einfach entsorgt werden. Es gibt klare Regeln:

  • Der Mieter muss über die Lagerung oder Entsorgung schriftlich informiert werden.
  • Du musst ihm eine angemessene Frist zur Abholung setzen (meist 30 Tage).
  • Holt er seine Sachen nicht ab, darfst du sie verwerten oder entsorgen – am besten mit Protokoll und Zeugen.
  • Wertgegenstände sollten aufbewahrt oder sicher übergeben werden.

Ein guter Räumungsdienst wie Räumungsfuchs kennt diese Regeln und übernimmt alle Schritte rechtskonform.

Was du als Vermieter auf keinen Fall tun darfst

So gross der Frust auch ist – es gibt rechtlich klare Grenzen:
🚫 Du darfst nicht…

  • die Schlösser eigenmächtig austauschen
  • das Eigentum des Mieters entsorgen, ohne gerichtliche Anordnung
  • Druck ausüben oder mit Gewalt drohen
  • die Wohnung einfach „in Besitz nehmen“, solange der Mietvertrag nicht sauber beendet ist

Solches Verhalten kann als Hausfriedensbruch oder Selbstjustiz gewertet werden – und geht oft nach hinten los.

Dachboden räumen lassen? Hier klicken:
https://raeumungsfuchs.ch/dachbodenraeumung/

Prävention: So schützt du dich vor Mietnomaden

Herkömmlicher Mietvertrag
Herkömmlicher Mietvertrag

Auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gegen Mietnomaden gibt – du kannst das Risiko deutlich senken, wenn du von Anfang an die richtigen Vorkehrungen triffst. Prävention beginnt lange vor dem Einzug, nämlich schon bei der Auswahl des Mieters und der Vertragsgestaltung.

 Bonitätsprüfung – der erste Blick hinter die Fassade
Bevor du einen Mietvertrag unterzeichnest, solltest du dir einen aktuellen Betreibungsregisterauszug des Mietinteressenten zeigen lassen. In der Schweiz ist das ein gängiger und zulässiger Schritt – und in vielen Fällen bereits aufschlussreich. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du auch nach Auszügen aus vorherigen Wohnorten fragen. Bei grenznahen Mietern lohnt sich ggf. ein Blick in die SCHUFA oder ähnliche Auskunftsdienste aus dem Ausland.

 Referenzen einholen – seriöse Mieter haben nichts zu verbergen
Ein kurzer Anruf beim Arbeitgeber, eine schriftliche Bestätigung des Einkommens oder auch ein Feedback des vorherigen Vermieters geben dir zusätzliche Sicherheit. Seriöse Mieter werden dir diese Informationen ohne Widerstand zur Verfügung stellen.

 Mietkaution richtig absichern
Bestehe auf eine Mietkaution von ein bis drei Monatsmieten – das ist gemäss Art. 257e OR (Obligationenrecht) ausdrücklich erlaubt. Wichtig ist dabei:

  • Die Kaution muss auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank auf den Namen des Mieters hinterlegt werden.
  • Das Konto ist gesperrt – du kannst nur bei berechtigtem Anspruch (z. B. Mietschaden, offene Nebenkosten) darauf zugreifen.
  • Und Achtung: Die Kaution wird nicht verzinst. Mieter sollten deshalb nicht mit einer echten „Geldanlage“ rechnen – und du als Vermieter solltest offen kommunizieren, dass es sich um eine reine Sicherheitsleistung handelt, nicht um ein wachsendes Guthaben.

 Vertrag sauber und lückenlos aufsetzen
Ein klar formulierter Mietvertrag schützt dich doppelt: juristisch und praktisch. Achte auf:

  • konkrete Angaben zur Miete und Nebenkosten
  • klare Zahlungsmodalitäten und Fristen
  • Definition von Pflichten (z. B. Unterhalt, Meldepflicht bei Schäden)
  • ein detailliertes Zustandsprotokoll beim Ein- und Auszug

Wenn du dir unsicher bist, lass den Vertrag von einer Hausverwaltung, einem Juristen oder einem Mietrechtsschutz prüfen.

 Regelmässiger Kontakt und Kontrolle
Viele Mietnomaden setzen auf Anonymität und Vermieter, die sich kaum blicken lassen. Deshalb ist es sinnvoll, zumindest gelegentlich den Kontakt zu pflegen – z. B. durch kleine Check-ins, Rückfragen zur Zufriedenheit oder durch eine professionelle Hausverwaltung, die das Mietobjekt betreut. Du darfst die Wohnung natürlich nicht ohne Absprache betreten, aber durch Präsenz und Interesse zeigst du, dass du die Sache im Blick hast – und das schreckt viele unseriöse Mieter bereits im Vorfeld ab.

Tipp:

Das könnte Sie auch eventuell interessieren:
https://raeumungsfuchs.ch/messi-raeumung/

Räumungsfuchs – Wenn Platz schaffen Vertrauenssache ist
Ob Haushaltsauflösung, Wohnungsräumung, Nachlass oder Geschäftsauflösung – bei Räumungsfuchs sind Sie in erfahrenen Händen. Wir wissen: Hinter jeder Räumung steckt mehr als nur Arbeit. Oft sind es emotionale Umbrüche, Zeitdruck oder komplizierte Situationen. Genau deshalb setzen wir auf Diskretion, Effizienz und Menschlichkeit. Mit Sitz in der Schweiz bieten wir Ihnen massgeschneiderte Räumungslösungen, vom ersten Anruf bis zur besenreinen Übergabe – zuverlässig, termingerecht und stressfrei. Unser erfahrenes Team kümmert sich nicht nur um den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung, sondern auch um den respektvollen Umgang mit Erinnerungsstücken, Nachlässen oder wertvollem Hausrat. Wir arbeiten transparent, fair und mit Festpreisgarantie – ohne versteckte Kosten. Dabei legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und kooperieren mit lokalen Entsorgungsstellen, karitativen Einrichtungen und Verwertungsdiensten. Egal, ob Sie Unterstützung bei einer Zwangsräumung brauchen oder einen sensiblen Nachlass regeln möchten: Räumungsfuchs ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um mehr geht als nur ums Ausräumen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
https://raeumungsfuchs.ch/kontakt/

Fazit:

Mietnomaden sind für viele Vermieter ein echter Albtraum – finanziell wie emotional. Aber du musst das nicht alleine durchstehen. In der Schweiz gibt es klare rechtliche Wege, und mit etwas Vorbereitung bist du gut gewappnet. Und wenn du wirklich räumen musst: Wir bei Räumungsfuchs helfen dir dabei. Vom ersten Anruf bis zur besenreinen Übergabe – diskret, effizient und rechtssicher.

FAQ:

1. Muss ich als Vermieter die Zwangsräumung selbst bezahlen?
Ja, leider in der Regel schon. Die Kosten für die Zwangsräumung – also Gerichtskosten, Amtsgebühren, Transport, Lagerung oder Entsorgung – muss zunächst der Vermieter übernehmen. Diese können später beim säumigen Mieter eingefordert werden, z. B. im Rahmen eines Schuldbetreibungsverfahrens. In der Praxis ist es aber oft schwer, das Geld zurückzubekommen – vor allem, wenn der Mieter finanziell sowieso schon überlastet ist.

2. Kann ich Mietausfälle bei Mietnomaden steuerlich absetzen?
Teilweise, ja. In der Schweiz kannst du nachweisbare Mietausfälle als Unterhaltskosten bei der Steuererklärung geltend machen – allerdings nur, wenn du dokumentieren kannst, dass du dich aktiv um die Mietzahlung bemüht hast (z. B. durch Mahnungen, Kündigungen, Betreibung). Es empfiehlt sich, diese Fälle mit einem Treuhänder oder Steuerberater zu besprechen.

3. Was passiert, wenn der Mieter einfach verschwindet, ohne zu kündigen?
Wenn ein Mieter die Wohnung kommentarlos verlässt, ist das kein automatischer Rücktritt vom Mietvertrag. Du solltest zunächst versuchen, ihn schriftlich zu kontaktieren, idealerweise per Einschreiben. Reagiert er über längere Zeit nicht und die Wohnung ist offenbar verlassen, kannst du bei der Gemeinde eine offizielle Abmeldung prüfen oder eine gerichtliche Feststellung beantragen, dass der Mieter aufgegeben hat. Erst dann darfst du die Wohnung neu vergeben oder räumen lassen.

4. Darf ich während der Mietdauer in die Wohnung hineinschauen, wenn ich etwas vermute?
Nur in absoluten Ausnahmefällen. Als Vermieter hast du kein automatisches Zutrittsrecht zur Wohnung während eines laufenden Mietverhältnisses – selbst wenn du vermutest, dass etwas nicht stimmt. Du darfst nur nach vorheriger Absprache mit dem Mieter oder in akuten Notfällen (z. B. Wasserschaden, Gefahr im Verzug) eintreten. Alles andere wäre Hausfriedensbruch.

5. Was kann ich tun, wenn der Mieter seine Sachen nicht abholt – selbst nach der Zwangsräumung?
Du musst dem Mieter nach der Räumung eine angemessene Frist zur Abholung setzen – meistens sind das 30 Tage. Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben. Reagiert der Mieter nicht, kannst du die Gegenstände verwerten (verkaufen oder entsorgen), wobei du Wertgegenstände dokumentieren und sicher verwahren solltest. Achte dabei auf ein lückenloses Protokoll.

6. Wie lange dauert eine Zwangsräumung in der Regel?
Vom ersten Mahnschreiben bis zur tatsächlichen Räumung können mehrere Monate vergehen. Allein die Kündigungsfrist nach OR Art. 257d beträgt 30 Tage. Dazu kommen ggf.:

  • Schlichtungsverfahren
  • Gerichtliche Klärung
  • Zwangsvollstreckung durch das Betreibungsamt

In der Praxis dauert es meist 3–6 Monate, je nach Kanton, Amtsbelastung und Verhalten des Mieters.

7. Was ist, wenn der Mieter Einsprache gegen die Betreibung erhebt?
Wenn der Mieter gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhebt, kannst du als Vermieter beim zuständigen Gericht ein Gesuch um Rechtsöffnung stellen. Erst wenn das Gericht diesen Rechtsvorschlag aufhebt, kann die Betreibung weitergeführt werden. Dieser Schritt kann das ganze Verfahren deutlich verzögern – hier hilft oft juristische Unterstützung.

8. Darf ich dem neuen Mieter sagen, was mit dem Vormieter passiert ist?
Nur sehr eingeschränkt. Du darfst keine sensiblen personenbezogenen Daten des Vormieters weitergeben. Wenn du gefragt wirst, warum die Wohnung frei geworden ist, kannst du neutral sagen, dass der vorherige Mieter „ausgezogen wurde“ oder „ausgezogen ist“, ohne ins Detail zu gehen. Datenschutz gilt auch für ehemalige Mieter.

9. Kann ich als Vermieter auf Schadensersatz klagen – z. B. bei zerstörter Wohnung?
Ja, du kannst zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen, wenn der Mieter mutwillig oder fahrlässig Eigentum beschädigt hat. Wichtig ist hier:

  • Ein ausführliches Übergabeprotokoll beim Einzug
  • Fotos oder Videos als Beweismittel
  • Genaue Dokumentation beim Auszug

Solche Forderungen kannst du im Rahmen der Betreibung oder einer separaten Zivilklage geltend machen – allerdings ist auch hier die Durchsetzbarkeit vom finanziellen Zustand des Mieters abhängig.

Das könnte Sie auch eventuell interessieren:
https://raeumungsfuchs.ch/kurzfristige-wohnungsraeumung-mit-diesen-tipps-gelingts/
https://raeumungsfuchs.ch/effiziente-spezialraeumungen-so-klappts-ueberall/

Eine Studie der Universität Bielefeld zeigt, wie gezielt Mietnomaden rechtliche Schlupflöcher ausnutzen:
https://www.usebach.immobilien/immobilienrecht/mietnomade/

Spezielle Policen decken Mietausfälle im Fall von Zahlungsausfall durch Mieter ab:
https://www.aargauerzeitung.ch/basel/baselland/jede-zweite-raumung-einer-wohnung-findet-unter-polizeischutz-statt-ld.1795582

Chat via Whatsapp