Räumungsklage auf eigene Faust ohne Anwalt – geht das?
In der Schweiz sind für Klagen, in denen es um das Räumen von Wohnraum geht, die Bezirksgerichte zuständig.
Infos über Räumungsklage
- Habe ich in meiner Klage den richtigen Gegner angesprochen? Beispielsweise den Ehegatten, der mit im Mietvertrag steht, jedoch schon aus dem Wohnraum ausgezogen ist, oder einen erwachsenen Mitbewohner, selbst wenn dieser nicht namentlich mit im Vertrag aufgeführt ist.
- Ist die geschriebene Kündigung wirklich wirksam und stützt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen? Eine Kündigung ist zum Beispiel dann gerechtfertigt, wenn der Mieter die Miete zwei Monate lang nicht gezahlt hat. Dies gilt allerdings nicht zwingend, beispielsweise wenn die angesammelten Zahlungsrückstände sich auf ausstehende Forderungen der Nebenkosten beziehen.
- Wurde die Mietsache genau umschrieben? Es ist grösste Sorgfalt bei der Formulierung eines Antrags geboten und wertvolle Zeit und viel Geld gehen verloren, wenn der Gerichtsvollzieher dann endlich kommt, um die Wohnung zu räumen, doch diese im Gerichtsurteil nicht exakt bezeichnet ist. Wenn es ganz blöd läuft, bricht der Gerichtsvollzieher in solch einem Fall der Ungenauigkeit sogar die Räumung ab.
- usw.
Haben auch Sie gerade mit den unangenehmen Folgen nichtzahlender Mieter zu kämpfen? Möchten Sie Ihren Wohnraum professionell räumen lassen? Kein Problem! Diese Sorge kann Ihnen der Räumungsfuchs abnehmen. Wir kümmern uns kompetent um Ihr Objekt und räumen dieses zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Dabei sind unsere Preise angemessen und fair. Kontaktieren Sie uns gerne und wir machen Ihnen ein kostenloses Angebot – Ihr Räumungsfuchs-Team.
Fazit:
Übrigens: Ein Gang zum Bezirksgericht ist in der Regel keine alltägliche Angelegenheit, man selbst kennt sich nicht mit den Abläufen aus, und so kann es schnell zu ungemütlichen Überraschungen kommen. Sie sollten sich daher doppelt überlegen, ob eine Klage in Eigenregie wirklich Sinn macht!
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FAQ
Ist eine Vor-Ort-Besichtigung beim Räumungsfuchs kostenfrei?
Ja, natürlich! Eine Erstbesichtigung ist beim Räumungsfuchs immer unverbindlich und kostenlos. Für unsere Experten ist es sehr wichtig, das Objekt, um das es geht, im Vorhinein zu sehen, denn nur so kann der Arbeitsaufwand richtig eingeschätzt und der Endpreis fair berechnet werden. Die exakten Kosten für ein angemessenes Festpreisangebot setzen also immer eine Besichtigung des Profiteams voraus.
Entstehen beim Räumungsfuchs Gebühren, wenn ich meinen Termin absagen muss?
Nein, beim Räumungsfuchs entstehen grundsätzlich keine Gebühren oder Kosten für einen nicht eingehaltenen oder stornierten Termin. Bei uns ist der Kunde König! Trotzdem würden wir Sie eindringlich darum bitten, uns, wenn möglich, darüber zu informieren, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Unser hilfsbereites Team vereinbart mit Ihnen gerne einen ebenso kostenfreien Zweittermin.
Mit Kosten in welcher Höhe muss man bei einer Räumung rechnen?
Das kann man so leider nicht sagen. Es müssen hier immer die verschiedensten Faktoren mit einbezogen werden. Zu signifikanten Preisunterschieden führen so beispielsweise die Arten des Mülls, welche sich in dem zu räumenden Objekt befinden. Sperrige Gegenstände, sehr stark verunreinigte Zimmer oder Sperrmüll können an dieser Stelle erwähnt werden. Daher ist es für den Räumungsfuchs sehr wichtig, jedes Objekt vor Ort zu besichtigen – anschliessend können wir Ihnen dann ein zuverlässiges und seriöses Angebot unterbreiten.
Muss ich anschliessend mit zusätzlichen Gebühren rechnen?
Nein. Die Angebote des Räumungsfuchses umfassen alle Leistungen, welche in einem fairen Endpreis zusammengefasst sind, auf welchen Sie sich zu 100 % verlassen können.
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